Beförderungspapier für Abfall nach § 16 b mit E-Marke

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Beförderungspapier für Abfall nach § 16 b mit E-Marke
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Produktbeschreibung

Beförderungspapier für Abfall nach § 16 b Nachweisverordnung (NachwV)mit E-Marke

Die NachwV enthält Ausführungsbestimmungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hieraus ergeben sich Nachweispflichten für E-Handwerksbetriebe. Eine dieser Pflichten ist, bei Transporten von Abfall diesen Begleitschein grundsätzlich mitzuführen und die Transporte zu dokumentieren.

Der Formularblock enthält 50 Durchschreibsätze mit einem Durchschlag.

Original (weißes Blatt): Beleg für das Register des Abfallerzeugers
Durchschlag (gelbes Blatt): Beleg für das Register des Einsammlers Beförderungspapier für Abfall nach § 16b

Nachweisverordnung (NachwV) zur abfallrechtlichen Überwachung. Die NachwV enthält Ausführungsbestimmungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Hieraus ergeben sich Nachweispflichten für E-Handwerksbetriebe. Eine dieser Pflichten ist, bei Transporten von Abfall diesen Begleitschein grundsätzlich mitzuführen und die Transporte zu dokumentieren.

Eine Überprüfung kann durch die zuständige Ordnungsbehörde stattfinden.

Bitte wählen Sie aus, ob Sie Mitglied einer Innung* der elektro- und informationstechnischen Handwerke in Deutschland sind (nachfolgend in Kurzform "Elektro-Innung" genannt):

* Als „Mitglied einer Innung“ gelten Betriebe, die Mitglied einer Elektroinnung sind, die über einen Landesinnungsverband oder eine Landesinnung dem ZVEH angeschlossen sind.

Bitte wählen Sie aus, ob Sie Mitglied einer Innung* der elektro- und informationstechnischen Handwerke in Deutschland sind (nachfolgend in Kurzform "Elektro-Innung" genannt):

* Als „Mitglied einer Innung“ gelten Betriebe, die Mitglied einer Elektroinnung sind, die über einen Landesinnungsverband oder eine Landesinnung dem ZVEH angeschlossen sind.