Beförderungspapier für Abfall nach § 16 b Nachweisverordnung (NachwV)mit E-Marke
Die NachwV enthält Ausführungsbestimmungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hieraus ergeben sich Nachweispflichten für E-Handwerksbetriebe. Eine dieser Pflichten ist, bei Transporten von Abfall diesen Begleitschein grundsätzlich mitzuführen und die Transporte zu dokumentieren.
Der Formularblock enthält 50 Durchschreibsätze mit einem Durchschlag.
Original (weißes Blatt): Beleg für das Register des Abfallerzeugers
Durchschlag (gelbes Blatt): Beleg für das Register des Einsammlers Beförderungspapier für Abfall nach § 16b
Nachweisverordnung (NachwV) zur abfallrechtlichen Überwachung. Die NachwV enthält Ausführungsbestimmungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Hieraus ergeben sich Nachweispflichten für E-Handwerksbetriebe. Eine dieser Pflichten ist, bei Transporten von Abfall diesen Begleitschein grundsätzlich mitzuführen und die Transporte zu dokumentieren.
Eine Überprüfung kann durch die zuständige Ordnungsbehörde stattfinden.